Die BH Mistelbach hat zum Zweck der Vorbeugung gegen Waldbrände eine Verordnung erlassen.
Im Verwaltungsbezirk Mistelbach sind das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.
Weitere Informationen:
https://www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/WaldbrandVO_2021_BHMI.pdf